Pflegereform 2027?
Wir sind da!
Mit der Pflegereform soll sich ab 2027 vieles ändern. Wir prüfen kostenlos mit Ihnen, was das für Sie bedeutet – und was Sie jetzt tun sollten.
KI-generiert
- Ambulanter PflegedienstVon den Pflegekassen zugelassen
- 56 StandorteIn ganz Deutschland
- Beratung per Telefon oder zuhauseDurch Ihren Standort vor Ort
Das soll sich ändern
Laut Kabinettsentwurf, ab 2027.
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0 €
Pflegegrad 1 ohne Geld für Versorgung
Wer bisher mit 131 € im Monat Hilfe im Alltag bekam, steht ab 2027 ohne diese Unterstützung da.
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+3Punkte
Strengere Anforderungen an Pflegegrade
Pflegegrad 2 erst ab 30 statt 27 Punkten, Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5.
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−85 %
Bis zu 85 % weniger Budget für Betreuungsdienste
Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege entfallen – ohne Zulassung bleiben nur 175 € im Monat.
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+12 %
Mehr Pflegesachleistung
Bis zu 890 statt 796 € bei Pflegegrad 2 – wir versorgen Sie weiter.
Was davon betrifft Sie? Wir prüfen es kostenlos.
Prüfen, was mich betrifftWas ändert sich für Sie ab 2027?
Wer versorgt Sie heute?
- Entlastungsbetrag von 131 € für Leistungen des Pflegedienstes
- Verhinderungspflege – künftig nur noch für Akutfälle
- Ihre Versorgung zuhause durch den Pflegedienst
- Mehr Sachleistungsbudget: 890 € statt 796 € bei Pflegegrad 2, 1.590 € statt 1.497 € bei Pflegegrad 3
- Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse
Unser Rat: Wir stellen Ihre Versorgung rechtzeitig auf das neue Sachleistungsbudget um.
Meine Situation prüfen- Entlastungsbetrag von 131 € für die Betreuung
- Umwandlung von bis zu 40 % der Sachleistung
- Verhinderungspflege über den Dienst – ab 2028 nur noch über Notdienste
- Mit Zulassung der Pflegekasse: Abrechnung über das Sachleistungsbudget
- Ohne Zulassung: nur das Sozialraumbudget bis 175 € im Monat
Unser Rat: Reicht das Budget Ihres Betreuungsdienstes nicht mehr, versorgen wir Sie als ambulanter Pflegedienst über das Sachleistungsbudget.
Meine Situation prüfen- Umwandlung von bis zu 40 % der Sachleistung für Hilfe im Alltag
- Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
- Sozialraumbudget bis 175 € im Monat ab Pflegegrad 2
- Kein Antrag nötig – Erstattung gegen Beleg
Unser Rat: Reichen 175 € nicht aus, übernimmt ein zugelassener Pflegedienst die Hilfe – über das deutlich größere Sachleistungsbudget.
Meine Situation prüfen- Verhinderungspflege – nur noch ein Überbrückungsbudget von 2.285 € im Jahr für Akutfälle
- Pflegegeld ohne Auflagen – ab 2029 Pflicht zur Pflegebegleitung
- Pflegegeld als Entlastungsbudget: 380 € statt 347 € bei Pflegegrad 2
- Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst
Unser Rat: Ein ambulanter Pflegedienst entlastet Sie, bevor Sie an Ihre Grenzen kommen.
Meine Situation prüfen- Entlastungsbetrag von 131 € im Monat – 1.572 € im Jahr
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € im Monat), z. B. Handschuhe oder Desinfektionsmittel
- Ihr Pflegegrad (Bestandsschutz)
- Technische Pflegehilfsmittel, z. B. Hausnotruf, und Zuschüsse zum Wohnungsumbau
- Pflegeberatung, ab 2029 Pflegebegleitung, Pflegekurse für Angehörige
Unser Rat: Ist der Bedarf gestiegen? Beantragen Sie die Höherstufung noch 2026 – dann reichen 27 statt 30 Punkte für Pflegegrad 2.
Meine Situation prüfen- Niedrigere Schwellen: ab 2027 Pflegegrad 2 erst ab 30 statt 27 Punkten
- Pflegegrad 1 erst ab 15 statt 12,5 Punkten
- Anträge bis 31.12.2026 nach altem Recht
- Ab Pflegegrad 2 Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst über das Sachleistungsbudget
Unser Rat: Wir prüfen mit Ihnen, ob sich ein Antrag noch 2026 lohnt, und helfen dabei.
Meine Situation prüfen
KI-generiert
Ihre Versorgung bleibt.
Wir auch.
Als zugelassener ambulanter Pflegedienst sind wir auch nach der Reform für Sie da – mit Betreuung, Hilfe im Haushalt und Unterstützung im Alltag. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
- Stundenweise und flexibel
- Vertraute Gesichter – auch nach 2027
- Wir stellen die Abrechnung für Sie um
Häufige Fragen zur Pflegereform 2027
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung die Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2027 neu ordnen. Die wichtigsten Änderungen für Pflegebedürftige zuhause: Bei Pflegegrad 1 entfällt der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Die Begutachtung wird strenger, weil die Punkte-Schwellen für die Pflegegrade steigen. Die Verhinderungspflege wird abgeschafft und durch ein Überbrückungsbudget für Akutsituationen ersetzt. Der Umwandlungsanspruch von bis zu 40 Prozent der Sachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag fällt weg, und die für 2028 geplante Erhöhung der Leistungen wird gestrichen.
Gleichzeitig werden Leistungen zu Budgets gebündelt: Die Pflegesachleistung wird zum Sachleistungsbudget und steigt um 6 bis 12 Prozent, das Pflegegeld wird zum Entlastungsbudget, und der Entlastungsbetrag wird ab Pflegegrad 2 zum Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro. Die Versorgung durch ambulante Pflegedienste bleibt damit die tragende Säule der Pflege zuhause. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf noch.
Ja. Laut Kabinettsentwurf erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ab 2027 keinen Entlastungsbetrag mehr. Bisher stehen ihnen 131 Euro im Monat zu, also 1.572 Euro im Jahr, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt oder Begleitung durch eine Alltagshilfe. Das neue Sozialraumbudget gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Ebenfalls weg fallen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 Euro im Monat, etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel: Sie werden Teil des Pflegegeldes, das es erst ab Pflegegrad 2 gibt. Erhalten bleiben bei Pflegegrad 1 unter anderem technische Pflegehilfsmittel wie ein Hausnotruf, Zuschüsse zum Umbau der Wohnung, digitale Pflegeanwendungen, Pflegekurse für Angehörige sowie Pflegeberatung und ab 2029 die neue Pflegebegleitung.
Hat sich Ihr Unterstützungsbedarf erhöht, kann ein Antrag auf Höherstufung noch 2026 sinnvoll sein, denn nach bisherigem Recht reichen 27 Punkte für Pflegegrad 2.
Ja, als eigene Leistung. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI wird laut Entwurf durch ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr ersetzt. Bisher stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung. Das neue Budget gilt nur für pflegerische Akut- und Krisensituationen, zum Beispiel wenn die Hauptpflegeperson plötzlich krank wird, sowie für Kurzzeitpflege.
2027 dürfen zugelassene ambulante Dienste diese Akutversorgung noch übernehmen; dauert sie länger als drei Tage, muss die Pflegekasse zustimmen. Ab 2028 übernehmen das spezielle Notdienste in der ambulanten Pflege. Geplante Vertretungen, etwa für Urlaub, laufen künftig über das Sachleistungs- oder das Entlastungsbudget.
Ja, die Begutachtung wird strenger. Ab dem 1. Januar 2027 steigen die Punkte-Schwellen: Pflegegrad 1 gibt es ab 15 statt bisher 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 Punkten und Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Zusätzlich werden die Module im Begutachtungsinstrument neu gewichtet.
Maßgeblich ist laut Entwurf das Recht am Tag der Antragstellung. Wenn ein Pflegegrad oder eine Höherstufung in Frage kommt, lohnt sich ein Antrag bis zum 31. Dezember 2026 – er wird noch nach den bisherigen, niedrigeren Schwellen begutachtet.
Das Sozialraumbudget ersetzt ab 2027 den bisherigen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten bis zu 175 Euro im Monat, wer jünger als 25 Jahre ist bis zu 300 Euro. Ein Antrag ist nicht nötig: Der Anspruch entsteht automatisch, die Kosten werden gegen Beleg erstattet.
Das Geld ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ohne Zulassung der Pflegekasse, etwa Nachbarschaftshilfe. Zugelassene ambulante Pflegedienste wie HOMECARE können das Sozialraumbudget nicht abrechnen. Sie versorgen Sie über das deutlich größere Sachleistungsbudget: ab Pflegegrad 2 bis zu 890 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.590 Euro.
Ja. Der Gesetzentwurf hält ausdrücklich am Vorrang der häuslichen Pflege fest. Zugelassene ambulante Pflegedienste versorgen Sie weiter über das Sachleistungsbudget. Es steigt laut Kabinettsentwurf auf 890 Euro bei Pflegegrad 2, 1.590 Euro bei Pflegegrad 3, 2.090 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.530 Euro bei Pflegegrad 5 – ein Plus von 6 bis 12 Prozent.
Damit können ambulante Pflegedienste den Großteil der Versorgung zuhause weiterhin sicherstellen – von der Pflege über die Betreuung bis zur Hilfe im Haushalt. HOMECARE ist ein von den Pflegekassen zugelassener ambulanter Pflegedienst und stellt die Abrechnung für Sie auf die neuen Budgets um.
Nein. Wer bis zum 31. Dezember 2026 einen Pflegegrad erhalten hat, behält ihn. Neubegutachtungen allein wegen der Reform sind laut Entwurf nicht vorgesehen. Auch bei einer späteren Wiederholungsbegutachtung ist eine Herabstufung ausgeschlossen, wenn der Pflegegrad nach altem Recht weiter bestehen würde.
Der Bestandsschutz gilt nicht, wenn sich der Gesundheitszustand tatsächlich verbessert hat – dann wäre der Pflegegrad auch nach altem Recht gesunken. Die Leistungen richten sich ab 2027 aber nach den neuen Regeln, zum Beispiel entfällt bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag.
Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein: Sie erfahren, was die Pflegereform für Ihre Situation bedeutet, und entscheiden danach selbst, ob und welche Unterstützung Sie möchten.
In 30 Minuten wissen Sie, was die Reform für Sie bedeutet.
- 13 Fragen beantwortenDauert eine Minute
- 2Wir rufen Sie anInnerhalb eines Werktags
- 330 Minuten BeratungAm Telefon oder bei Ihnen zuhause
